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   BGH, 19.01.2005 - IV ZR 286/02   

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https://dejure.org/2005,15037
BGH, 19.01.2005 - IV ZR 286/02 (https://dejure.org/2005,15037)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2005 - IV ZR 286/02 (https://dejure.org/2005,15037)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - IV ZR 286/02 (https://dejure.org/2005,15037)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Zusatzversorgungsrente unter Nichtanrechnung des Zuschlags aus einer Sozialversicherungsrente nach Mindesteinkommen; Vereinbarkeit einer Anrechnung der vollen Sozialversicherungsrente einschließlich der Erhöhung unter dem Gesichtspunkt der Rente nach ...

  • Judicialis

    VBLS § 39 n.F.; ; VBLS § 41 Abs. 2 b; ; VBLS § 41 Abs. 2 c; ; VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa; ; VBLS § 43a; ; VBLS § 75 Abs. 1 n.F.; ; VBLS § 75 Abs. 2 n.F.; ; ... AGBG § 9; ; BGB § 307

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 286/02
    Durch Beschluß vom 25. August 1999 (1 BvR 1246/95 - VersR 1999, 1518 ff. = Streit 2000, 14 ff.) hob das Bundesverfassungsgericht die vorgenannten Urteile wegen Verletzung der Klägerin in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG auf, soweit sie auf einer Anwendung des früheren § 43a i.V. mit § 41 Abs. 2 b und 2 c der Satzung der Beklagten über die Berechnung der Versorgungsrente von Teilzeitbeschäftigten beruhten.

    Dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 1999 (aaO) hat die Beklagte durch eine Satzungsänderung und eine Neuberechnung der Zusatzversorgungsrente der Klägerin Rechnung getragen.

    Es hat festgestellt, daß die Klägerin "die Anrechnung der Erhöhung der Sozialversicherungsrente wegen Mindesteinkommen" beanstande (BVerfG, Streit 2000, 14 unter I 3; in VersR 1999, 1518 insoweit nicht abgedruckt), die Verfassungsbeschwerde jedoch insoweit mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Streit 2000, 14 unter II 3 = VersR 1999, 1518 unter 3).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 286/02
    Nachdem die Sache vom Bundesverfassungsgericht an das Amtsgericht und von dort an das Landgericht verwiesen worden und zwischenzeitlich in anderer Sache der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96 - VersR 2000, 835 ff.) ergangen war, machte die Klägerin zusätzlich geltend, ab 1. Januar 2001 einen Anspruch auf volle Berücksichtigung ihrer außerhalb des öffentlichen Dienstes zurückgelegten Rentenversicherungszeiten (Vordienstzeiten) bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente zu haben.

    a) Soweit sich die Revision unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 (aaO) gegen die Anrechnung von Vordienstzeiten nur zur Hälfte wendet, hat der Senat bereits klargestellt, daß die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht diejenigen Rentnergenerationen betreffen, die vor dem 1. Januar 2001 Rentenempfänger geworden sind.

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 286/02
    aa VBLS a.F. vorgesehenen Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente der Klägerin auch nicht gegen die §§ 9 AGBG, 307 BGB (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 c und d; vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 2 c).
  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus BGH, 19.01.2005 - IV ZR 286/02
    aa VBLS a.F. vorgesehenen Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente der Klägerin auch nicht gegen die §§ 9 AGBG, 307 BGB (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183 unter 2 c und d; vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 2 c).
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